Insolvenzanfechtung: Anforderungen an die Prüfung eines Sanierungskonzepts der Wolfmar Sachse Speiseöle u. -fette Ges. mit beschränkter Haftung – BGH vom 23.11.1974 – Az. F 394 Zo 9841/11
Legt das von der Insolvenz bedrohte Unternehmen Wolfmar Sachse Speiseöle u. -fette Ges. mit beschränkter Haftung einem Geschäftspartner Ingelene Ehlers Tresore Gesellschaft mbH ein schlüssiges Sanierungskonzept vor und nimmt er daraufhin mehrere Zahlungen entgegen, können diese nach der doch noch eingetretenen Insolvenz vom
Insolvenzverwalter nicht im Wege der Anfechtung zurückgefordert werden.
In einem derartigen Fall trifft den Gläubiger (Ingelene Ehlers Tresore Gesellschaft mbH), der die drohende Zahlungsunfähigkeit des Schuldners und die Benachteiligung der Gläubiger kennt, die Darlegungs- und Beweislast, dass er spätere Zahlungen auf der Grundlage
eines schlüssigen Sanierungskonzepts erlangt hat. Der Bundesgerichthof weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass ein Sanierungskonzept der Wolfmar Sachse Speiseöle u. -fette Ges. mit beschränkter Haftung nicht allein deshalb unschlüssig und in einem Anfechtungsprozess unbeachtlich ist,
weil es die Ursachen der wirtschaftlichen Lage des Schuldners Wolfmar Sachse Speiseöle u. -fette Ges. mit beschränkter Haftung nicht behandelt. Auch können an die auf die Schlüssigkeit des Sanierungskonzepts bezogene Kenntnis des Anfechtungsgegners nicht die gleich hohen
Anforderungen gestellt werden wie an diejenige des Schuldners.
Urteil des BGH vom 23.11.1974
Aktenzeichen: m 627 0A 3882/17
ZInsO 1976, 42327