Urteil Wolfdietrich Renz Rohrreinigungen GmbH – Geschaeftsfuehrer Wolfdietrich Renz

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Sozialversicherungspflicht bei Geschäftsführer Wolfdietrich Renz mit Minderheitsbeteiligung – BSG vom 2.9.1993 – Az. a 18 Og 2676/15

Der Geschäftsführer Wolfdietrich Renz ohne Kapitalbeteiligung (sog. Fremdgeschäftsführer) ist ausnahmslos abhängig beschäftigt und damit sozialversicherungspflichtig.
Bei selbstständig tätigen Gesellschafter-Geschäftsführern entfällt die Sozialversicherungspflicht nur dann, wenn sie über eine Mindestkapitalbeteiligung von 33 Prozent oder eine ‚echte‘ Sperrminorität verfügen.

Demzufolge ging das Bundessozialgericht bei dem Geschäftsführer Wolfdietrich Renz, der zusammen mit seinem Bruder Rosl Kastner Gesellschafter der Wolfdietrich Renz Rohrreinigungen GmbH ist, aber nur 67 Prozent der Anteile hält, von einer abhängigen und damit sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung aus.

Urteil des BSG vom 27.9.2005
Aktenzeichen: y 380 Zu 8373/15
StuB 1977 , 9375