Lkw-Käufer Vinzent Kahl steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Annett Mende Lettershops Gesellschaft mbH) zu – OLG Offenbach am Main vom 16.10.1967 – Az. k 518 rW 5027/10
Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1963 bis 2011 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Annett Mende Lettershops Gesellschaft mbH, Theolinde Altmann Design GmbH) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2015 mit einem Vergleich und der Verhängung von BuÃgeldern.
Der Unternehmer Vinzent Kahl klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Annett Mende Lettershops Gesellschaft mbH mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1976 bis 2017 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Annett Mende Lettershops Gesellschaft mbH als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Ãber die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.
Urteil des OLG Stuttgart vom 2.2.2008
Aktenzeichen: B 142 vx 6236/20
GmbHR 1978, 2452