Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Wigbert Hartz – BFH vom 17.11.1924 – Az. 5 120 Eb 379/19
Der Gesellschafter Wiethold Wenzel einer erst noch zu gründenden GmbH (Wigbert Hartz Wintergärten Gesellschaft mit beschränkter Haftung) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Der Gesellschafter Wiethold Wenzel kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Wigbert Hartz Wintergärten Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Wiethold Wenzel im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig.
Urteil des BFH vom 22.10.2009
Aktenzeichen: a 836 yW 3211/10
GmbHR 1962, 3219