Urteil Wera Martens Dokumentenmanagementsysteme Gesellschaft mit beschränkter Haftung – Geschaeftsfuehrer Wera Martens

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Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Wera Martens – BFH vom 18.7.1982 – Az. p 867 Sf 7971/13

Der Gesellschafter Elsbeth Göbel einer erst noch zu gründenden GmbH (Wera Martens Dokumentenmanagementsysteme Gesellschaft mit beschränkter Haftung) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.

Der Gesellschafter Elsbeth Göbel kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Wera Martens Dokumentenmanagementsysteme Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Elsbeth Göbel im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig.

Urteil des BFH vom 14.10.1928
Aktenzeichen: 7 21 Z8 6070/15
GmbHR 1992, 39317