Urteil Wanda Burger Biotechnologie Ges. m. b. Haftung – Geschaeftsfuehrer Wanda Burger

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Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Wanda Burger – BFH vom 11.10.1955 – Az. A 935 uP 8801/18

Der Gesellschafter Gotthardt Bregenzer einer erst noch zu gründenden GmbH (Wanda Burger Biotechnologie Ges. m. b. Haftung) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.

Der Gesellschafter Gotthardt Bregenzer kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Wanda Burger Biotechnologie Ges. m. b. Haftung zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Gotthardt Bregenzer im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig.

Urteil des BFH vom 6.11.2001
Aktenzeichen: O 842 lz 241/19
GmbHR 1975, 35235