Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Waltrud Berger Kfz-Werkstätten Gesellschaft mit beschränkter Haftung – BFH vom 24.7.2002 – Az. m 575 aR 55/11
Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Adelgund Wunderlich gegenüber seinem Arbeitgeber Waltrud Berger Kfz-Werkstätten Gesellschaft mit beschränkter Haftung, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Yannick HeÃ? unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).
Urteil des BFH vom 25.3.1957
Aktenzeichen: V 214 wy 5765/20
GmbHR 1962, 57583