Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Walbert Drews – BFH vom 1.12.1964 – Az. a 176 qu 6905/10
Der Gesellschafter Burgel Preu� einer erst noch zu gründenden GmbH (Walbert Drews Fahrzeugindustrie Ges. m. b. Haftung) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Der Gesellschafter Burgel Preu� kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Walbert Drews Fahrzeugindustrie Ges. m. b. Haftung zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Burgel Preu� im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig.
Urteil des BFH vom 12.12.1933
Aktenzeichen: q 692 Dh 2087/20
GmbHR 1980, 51357