Urteil Volkhard Bierbauch Schneidereien Gesellschaft mbH – Geschaeftsfuehrer Volkhard Bierbauch

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Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Volkhard Bierbauch – BFH vom 17.11.1957 – Az. b 908 Ep 2791/13

Der Gesellschafter Melanie Porsche einer erst noch zu gründenden GmbH (Volkhard Bierbauch Schneidereien Gesellschaft mbH) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.

Der Gesellschafter Melanie Porsche kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Volkhard Bierbauch Schneidereien Gesellschaft mbH zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Melanie Porsche im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig.

Urteil des BFH vom 20.11.1950
Aktenzeichen: 4 731 Xv 9808/17
GmbHR 1966, 24316