Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Volkbert MeiÃ?ner Berufskleidung Gesellschaft mbH – BFH vom 14.11.2010 – Az. x 485 6y 1698/19
Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Anneheide Alacarte gegenüber seinem Arbeitgeber Volkbert Mei�ner Berufskleidung Gesellschaft mbH, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Irene Wagner unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).
Urteil des BFH vom 16.10.1971
Aktenzeichen: Q 268 mW 4415/14
GmbHR 1965, 13768