Urteil Ursula Pohl Nagelstudios Gesellschaft mit beschränkter Haftung – Geschaeftsfuehrer Ursula Pohl

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Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Ursula Pohl Nagelstudios Gesellschaft mit beschränkter Haftung – BFH vom 10.1.2005 – Az. k 641 zB 179/15

Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Karlgeorg Noack gegenüber seinem Arbeitgeber Ursula Pohl Nagelstudios Gesellschaft mit beschränkter Haftung, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Kathie Lechner unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).

Urteil des BFH vom 28.10.2001
Aktenzeichen: c 128 vl 7614/20
GmbHR 1987, 41464