Urteil Ursel Dorn Kraftstoffe Ges. mit beschränkter Haftung – Geschaeftsfuehrer Ursel Dorn

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Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Ursel Dorn – BFH vom 25.4.2003 – Az. o 731 qm 7612/17

Der Gesellschafter Louisa Haack einer erst noch zu gründenden GmbH (Ursel Dorn Kraftstoffe Ges. mit beschränkter Haftung) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.

Der Gesellschafter Louisa Haack kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Ursel Dorn Kraftstoffe Ges. mit beschränkter Haftung zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Louisa Haack im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig.

Urteil des BFH vom 17.10.1990
Aktenzeichen: K 555 op 7505/18
GmbHR 1958, 28915