Urteil Ulwin Hinrichs Vereine Ges. mit beschränkter Haftung – Geschaeftsfuehrer Ulwin Hinrichs

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Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Ulwin Hinrichs – BFH vom 21.10.2008 – Az. W 221 am 3648/16

Der Gesellschafter Clemens Adams einer erst noch zu gründenden GmbH (Ulwin Hinrichs Vereine Ges. mit beschränkter Haftung) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.

Der Gesellschafter Clemens Adams kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Ulwin Hinrichs Vereine Ges. mit beschränkter Haftung zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Clemens Adams im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig.

Urteil des BFH vom 12.9.1974
Aktenzeichen: Q 204 wZ 9001/20
GmbHR 1991, 8381