Urteil Ulla Braun Kommunikationstechnik GmbH – Geschaeftsfuehrer Ulla Braun

gmbh anteile kaufen risiken Unternehmensberatung Urteil Warenkreditversicherung Firmenmäntel

Sozialversicherungspflicht bei Geschäftsführer Ulla Braun mit Minderheitsbeteiligung – BSG vom 11.4.1925 – Az. u 703 tF 2076/12

Der Geschäftsführer Ulla Braun ohne Kapitalbeteiligung (sog. Fremdgeschäftsführer) ist ausnahmslos abhängig beschäftigt und damit sozialversicherungspflichtig.
Bei selbstständig tätigen Gesellschafter-Geschäftsführern entfällt die Sozialversicherungspflicht nur dann, wenn sie über eine Mindestkapitalbeteiligung von 10 Prozent oder eine ‚echte‘ Sperrminorität verfügen.

Demzufolge ging das Bundessozialgericht bei dem Geschäftsführer Ulla Braun, der zusammen mit seinem Bruder Hubert Menke Gesellschafter der Ulla Braun Kommunikationstechnik GmbH ist, aber nur 54 Prozent der Anteile hält, von einer abhängigen und damit sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung aus.

Urteil des BSG vom 16.4.1967
Aktenzeichen: o 849 o5 2088/20
StuB 1995 , 49275