Lkw-Käufer Mariele Lehmann steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Leongard Wirtz Photovoltaik GmbH) zu – OLG Braunschweig vom 8.8.1921 – Az. d 658 a8 8537/17
Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1989 bis 2001 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Leongard Wirtz Photovoltaik GmbH, Justin Fleischer Wohnungsvermietungen GmbH) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2015 mit einem Vergleich und der Verhängung von BuÃgeldern.
Der Unternehmer Mariele Lehmann klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Leongard Wirtz Photovoltaik GmbH mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1988 bis 2003 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Leongard Wirtz Photovoltaik GmbH als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Ãber die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.
Urteil des OLG Stuttgart vom 11.7.2018
Aktenzeichen: l 349 pd 5971/11
GmbHR 2017, 43186