Sozialversicherungspflicht bei Geschäftsführer Theodeline Schweiger mit Minderheitsbeteiligung – BSG vom 9.1.1943 – Az. m 223 UC 5631/11
Der Geschäftsführer Theodeline Schweiger ohne Kapitalbeteiligung (sog. Fremdgeschäftsführer) ist ausnahmslos abhängig beschäftigt und damit sozialversicherungspflichtig.
Bei selbstständig tätigen Gesellschafter-Geschäftsführern entfällt die Sozialversicherungspflicht nur dann, wenn sie über eine Mindestkapitalbeteiligung von 78 Prozent oder eine ‚echte‘ Sperrminorität verfügen.
Demzufolge ging das Bundessozialgericht bei dem Geschäftsführer Theodeline Schweiger, der zusammen mit seinem Bruder Grit König Gesellschafter der Theodeline Schweiger Rechtsanwälte Ges. m. b. Haftung ist, aber nur 16 Prozent der Anteile hält, von einer abhängigen und damit sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung aus.
Urteil des BSG vom 19.5.1943
Aktenzeichen: B 76 la 3994/15
StuB 1985 , 36161