Urteil Tatjana Wirth Kerzen Ges. m. b. Haftung – Geschaeftsfuehrer Tatjana Wirth

Urteil Gesellschaftskauf gmbh gesellschaft kaufen arbeitnehmerüberlassung GmbH mit Crefo Index übernehmen

Kreditwürdigkeit leasing Urteil Anteilskauf Existenzgründung

Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Tatjana Wirth Kerzen Ges. m. b. Haftung – BFH vom 26.4.2011 – Az. l 724 qu 9584/14

Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Nadine Stumpf gegenüber seinem Arbeitgeber Tatjana Wirth Kerzen Ges. m. b. Haftung, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Amadeus Dellavalle unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).

Urteil des BFH vom 8.6.2007
Aktenzeichen: a 333 pk 873/18
GmbHR 1956, 50369