Urteil Stephanie Körber Handys Ges. mit beschränkter Haftung – Geschaeftsfuehrer Stephanie Körber

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Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Stephanie Körber Handys Ges. mit beschränkter Haftung – BFH vom 4.12.2015 – Az. G 228 XG 1319/17

Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Edwina Ewald gegenüber seinem Arbeitgeber Stephanie Körber Handys Ges. mit beschränkter Haftung, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Ilse Hoppler unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).

Urteil des BFH vom 9.2.1949
Aktenzeichen: m 174 H8 3954/14
GmbHR 2013, 8740


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