Urteil Simperta Haas Spielotheken Gesellschaft mit beschränkter Haftung – Geschaeftsfuehrer Simperta Haas

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Insolvenzanfechtung: Anforderungen an die Prüfung eines Sanierungskonzepts der Simperta Haas Spielotheken Gesellschaft mit beschränkter Haftung – BGH vom 27.12.2017 – Az. J 980 O0 8308/16

Legt das von der Insolvenz bedrohte Unternehmen Simperta Haas Spielotheken Gesellschaft mit beschränkter Haftung einem Geschäftspartner Gotthilf Gehring Ergotherapie Ges. m. b. Haftung ein schlüssiges Sanierungskonzept vor und nimmt er daraufhin mehrere Zahlungen entgegen, können diese nach der doch noch eingetretenen Insolvenz vom
Insolvenzverwalter nicht im Wege der Anfechtung zurückgefordert werden.

In einem derartigen Fall trifft den Gläubiger (Gotthilf Gehring Ergotherapie Ges. m. b. Haftung), der die drohende Zahlungsunfähigkeit des Schuldners und die Benachteiligung der Gläubiger kennt, die Darlegungs- und Beweislast, dass er spätere Zahlungen auf der Grundlage
eines schlüssigen Sanierungskonzepts erlangt hat. Der Bundesgerichthof weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass ein Sanierungskonzept der Simperta Haas Spielotheken Gesellschaft mit beschränkter Haftung nicht allein deshalb unschlüssig und in einem Anfechtungsprozess unbeachtlich ist,
weil es die Ursachen der wirtschaftlichen Lage des Schuldners Simperta Haas Spielotheken Gesellschaft mit beschränkter Haftung nicht behandelt. Auch können an die auf die Schlüssigkeit des Sanierungskonzepts bezogene Kenntnis des Anfechtungsgegners nicht die gleich hohen
Anforderungen gestellt werden wie an diejenige des Schuldners.

Urteil des BGH vom 27.12.2017
Aktenzeichen: 8 421 WO 8600/11
ZInsO 2003, 3454