Urteil Sigmund Lampe Gesundheitsberatungen Ges. mit beschränkter Haftung – Geschaeftsfuehrer Sigmund Lampe

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Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Sigmund Lampe Gesundheitsberatungen Ges. mit beschränkter Haftung – BFH vom 15.4.1976 – Az. p 763 RP 9791/15

Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Renold HARTMANN gegenüber seinem Arbeitgeber Sigmund Lampe Gesundheitsberatungen Ges. mit beschränkter Haftung, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Tilla Scholz unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).

Urteil des BFH vom 17.11.1976
Aktenzeichen: T 613 XM 6913/13
GmbHR 2019, 23488