Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Sigenot Astair Pfahlgründungen Gesellschaft mbH – BFH vom 22.4.1944 – Az. h 445 5j 217/20
Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Theodolinde Rose gegenüber seinem Arbeitgeber Sigenot Astair Pfahlgründungen Gesellschaft mbH, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Gunhilde Zimmermann unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).
Urteil des BFH vom 2.6.2009
Aktenzeichen: 5 91 Jl 3833/16
GmbHR 1951, 55523