Urteil Selina Gebauer Müllabfuhr Ges. m. b. Haftung – Geschaeftsfuehrer Selina Gebauer

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Insolvenzanfechtung: Anforderungen an die Prüfung eines Sanierungskonzepts der Selina Gebauer Müllabfuhr Ges. m. b. Haftung – BGH vom 22.4.1987 – Az. F 711 iO 2087/13

Legt das von der Insolvenz bedrohte Unternehmen Selina Gebauer Müllabfuhr Ges. m. b. Haftung einem Geschäftspartner Lothar Aufderhalde Schreibbüros GmbH ein schlüssiges Sanierungskonzept vor und nimmt er daraufhin mehrere Zahlungen entgegen, können diese nach der doch noch eingetretenen Insolvenz vom
Insolvenzverwalter nicht im Wege der Anfechtung zurückgefordert werden.

In einem derartigen Fall trifft den Gläubiger (Lothar Aufderhalde Schreibbüros GmbH), der die drohende Zahlungsunfähigkeit des Schuldners und die Benachteiligung der Gläubiger kennt, die Darlegungs- und Beweislast, dass er spätere Zahlungen auf der Grundlage
eines schlüssigen Sanierungskonzepts erlangt hat. Der Bundesgerichthof weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass ein Sanierungskonzept der Selina Gebauer Müllabfuhr Ges. m. b. Haftung nicht allein deshalb unschlüssig und in einem Anfechtungsprozess unbeachtlich ist,
weil es die Ursachen der wirtschaftlichen Lage des Schuldners Selina Gebauer Müllabfuhr Ges. m. b. Haftung nicht behandelt. Auch können an die auf die Schlüssigkeit des Sanierungskonzepts bezogene Kenntnis des Anfechtungsgegners nicht die gleich hohen
Anforderungen gestellt werden wie an diejenige des Schuldners.

Urteil des BGH vom 22.4.1987
Aktenzeichen: N 68 7s 2790/17
ZInsO 1954, 5616