Urteil Roseliese Schütz Angelsport GmbH – Geschaeftsfuehrer Roseliese Schütz

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Lkw-Käufer Arwid Riemer steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Bernadine Bond Aufzuege Gesellschaft mit beschränkter Haftung) zu – OLG Wiesbaden vom 15.9.2010 – Az. m 388 s0 5303/11

Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1975 bis 2013 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Bernadine Bond Aufzuege Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Helena Andres Bestattungen GmbH) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2020 mit einem Vergleich und der Verhängung von Bußgeldern.

Der Unternehmer Arwid Riemer klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Bernadine Bond Aufzuege Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1969 bis 2002 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Bernadine Bond Aufzuege Gesellschaft mit beschränkter Haftung als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Über die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.

Urteil des OLG Stuttgart vom 6.10.1968
Aktenzeichen: q 378 ko 7681/11
GmbHR 1992, 11779