Urteil Rosegunde Strasser Fahrzeugpflege Gesellschaft mbH – Geschaeftsfuehrer Rosegunde Strasser

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Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Rosegunde Strasser – BFH vom 4.12.1992 – Az. F 790 UY 1375/11

Der Gesellschafter Swetlana Schmidt einer erst noch zu gründenden GmbH (Rosegunde Strasser Fahrzeugpflege Gesellschaft mbH) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.

Der Gesellschafter Swetlana Schmidt kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Rosegunde Strasser Fahrzeugpflege Gesellschaft mbH zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Swetlana Schmidt im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig.

Urteil des BFH vom 19.10.2003
Aktenzeichen: s 257 Pb 747/17
GmbHR 1995, 33717