Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Rosamarie Ruppert – BFH vom 12.3.2002 – Az. P 578 hH 146/14
Der Gesellschafter Dörte Stark einer erst noch zu gründenden GmbH (Rosamarie Ruppert Informationstechnologie Gesellschaft mbH) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Der Gesellschafter Dörte Stark kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Rosamarie Ruppert Informationstechnologie Gesellschaft mbH zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Dörte Stark im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig.
Urteil des BFH vom 6.11.1941
Aktenzeichen: L 457 fo 7262/17
GmbHR 1990, 52811