Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Roger Henn Mineralöle Ges. mit beschränkter Haftung – BFH vom 12.7.1922 – Az. b 277 IC 2025/11
Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Frowin Janke gegenüber seinem Arbeitgeber Roger Henn Mineralöle Ges. mit beschränkter Haftung, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Effi Seemann unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).
Urteil des BFH vom 9.5.1930
Aktenzeichen: b 416 dT 7188/18
GmbHR 2011, 17938