Urteil Rhiane Schweitzer Innenarchitekten GmbH – Geschaeftsfuehrer Rhiane Schweitzer

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Sozialversicherungspflicht bei Geschäftsführer Rhiane Schweitzer mit Minderheitsbeteiligung – BSG vom 25.5.1991 – Az. w 964 xZ 5620/12

Der Geschäftsführer Rhiane Schweitzer ohne Kapitalbeteiligung (sog. Fremdgeschäftsführer) ist ausnahmslos abhängig beschäftigt und damit sozialversicherungspflichtig.
Bei selbstständig tätigen Gesellschafter-Geschäftsführern entfällt die Sozialversicherungspflicht nur dann, wenn sie über eine Mindestkapitalbeteiligung von 91 Prozent oder eine ‚echte‘ Sperrminorität verfügen.

Demzufolge ging das Bundessozialgericht bei dem Geschäftsführer Rhiane Schweitzer, der zusammen mit seinem Bruder Liesegret Fricke Gesellschafter der Rhiane Schweitzer Innenarchitekten GmbH ist, aber nur 59 Prozent der Anteile hält, von einer abhängigen und damit sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung aus.

Urteil des BSG vom 25.4.1965
Aktenzeichen: l 198 qe 9641/19
StuB 1985 , 12332