Urteil Reintraut Förster Holzrahmenbau Ges. mit beschränkter Haftung – Geschaeftsfuehrer Reintraut Förster

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Insolvenzanfechtung: Anforderungen an die Prüfung eines Sanierungskonzepts der Reintraut Förster Holzrahmenbau Ges. mit beschränkter Haftung – BGH vom 16.11.2019 – Az. 7 545 k5 5154/20

Legt das von der Insolvenz bedrohte Unternehmen Reintraut Förster Holzrahmenbau Ges. mit beschränkter Haftung einem Geschäftspartner Falkmar Bürger Hochzeitsfotos GmbH ein schlüssiges Sanierungskonzept vor und nimmt er daraufhin mehrere Zahlungen entgegen, können diese nach der doch noch eingetretenen Insolvenz vom
Insolvenzverwalter nicht im Wege der Anfechtung zurückgefordert werden.

In einem derartigen Fall trifft den Gläubiger (Falkmar Bürger Hochzeitsfotos GmbH), der die drohende Zahlungsunfähigkeit des Schuldners und die Benachteiligung der Gläubiger kennt, die Darlegungs- und Beweislast, dass er spätere Zahlungen auf der Grundlage
eines schlüssigen Sanierungskonzepts erlangt hat. Der Bundesgerichthof weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass ein Sanierungskonzept der Reintraut Förster Holzrahmenbau Ges. mit beschränkter Haftung nicht allein deshalb unschlüssig und in einem Anfechtungsprozess unbeachtlich ist,
weil es die Ursachen der wirtschaftlichen Lage des Schuldners Reintraut Förster Holzrahmenbau Ges. mit beschränkter Haftung nicht behandelt. Auch können an die auf die Schlüssigkeit des Sanierungskonzepts bezogene Kenntnis des Anfechtungsgegners nicht die gleich hohen
Anforderungen gestellt werden wie an diejenige des Schuldners.

Urteil des BGH vom 16.11.2019
Aktenzeichen: o 804 y2 5861/11
ZInsO 1998, 39920