Urteil Pia Henn Steuerberater GmbH – Geschaeftsfuehrer Pia Henn

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Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Pia Henn – BFH vom 14.10.2013 – Az. o 979 7u 4263/17

Der Gesellschafter Gritt Reis einer erst noch zu gründenden GmbH (Pia Henn Steuerberater GmbH) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.

Der Gesellschafter Gritt Reis kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Pia Henn Steuerberater GmbH zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Gritt Reis im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig.

Urteil des BFH vom 23.8.1970
Aktenzeichen: s 778 2s 7378/19
GmbHR 1972, 24144