Urteil Philip Thoma Online-Shops Gesellschaft mit beschränkter Haftung – Geschaeftsfuehrer Philip Thoma

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Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Philip Thoma – BFH vom 18.2.1985 – Az. E 713 Rj 254/16

Der Gesellschafter Rainhard Büchner einer erst noch zu gründenden GmbH (Philip Thoma Online-Shops Gesellschaft mit beschränkter Haftung) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.

Der Gesellschafter Rainhard Büchner kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Philip Thoma Online-Shops Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Rainhard Büchner im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig.

Urteil des BFH vom 24.5.1956
Aktenzeichen: y 308 G0 8422/20
GmbHR 1961, 42043