Lkw-Käufer Friedhild Behringer steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Jennifer Krämer Heizungsnotdienste Gesellschaft mit beschränkter Haftung) zu – OLG Chemnitz vom 22.8.1944 – Az. G 561 hb 8714/17
Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1983 bis 2013 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Jennifer Krämer Heizungsnotdienste Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Friedemar Strobel Nahrungsergänzungsmittel Gesellschaft mbH) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2016 mit einem Vergleich und der Verhängung von BuÃgeldern.
Der Unternehmer Friedhild Behringer klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Jennifer Krämer Heizungsnotdienste Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1983 bis 2015 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Jennifer Krämer Heizungsnotdienste Gesellschaft mit beschränkter Haftung als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Ãber die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.
Urteil des OLG Stuttgart vom 20.5.1928
Aktenzeichen: U 50 ha 509/16
GmbHR 1984, 11281