Urteil Ortfried Michel Aufzuege GmbH – Geschaeftsfuehrer Ortfried Michel

cash back leasing autovermietung leasing Urteil fairkaufen gmbh gesellschaft kaufen berlin

Insolvenzanfechtung: Anforderungen an die Prüfung eines Sanierungskonzepts der Ortfried Michel Aufzuege GmbH – BGH vom 27.6.1985 – Az. v 56 dN 858/19

Legt das von der Insolvenz bedrohte Unternehmen Ortfried Michel Aufzuege GmbH einem Geschäftspartner Heltrud Helmchen Allfinanz Ges. mit beschränkter Haftung ein schlüssiges Sanierungskonzept vor und nimmt er daraufhin mehrere Zahlungen entgegen, können diese nach der doch noch eingetretenen Insolvenz vom
Insolvenzverwalter nicht im Wege der Anfechtung zurückgefordert werden.

In einem derartigen Fall trifft den Gläubiger (Heltrud Helmchen Allfinanz Ges. mit beschränkter Haftung), der die drohende Zahlungsunfähigkeit des Schuldners und die Benachteiligung der Gläubiger kennt, die Darlegungs- und Beweislast, dass er spätere Zahlungen auf der Grundlage
eines schlüssigen Sanierungskonzepts erlangt hat. Der Bundesgerichthof weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass ein Sanierungskonzept der Ortfried Michel Aufzuege GmbH nicht allein deshalb unschlüssig und in einem Anfechtungsprozess unbeachtlich ist,
weil es die Ursachen der wirtschaftlichen Lage des Schuldners Ortfried Michel Aufzuege GmbH nicht behandelt. Auch können an die auf die Schlüssigkeit des Sanierungskonzepts bezogene Kenntnis des Anfechtungsgegners nicht die gleich hohen
Anforderungen gestellt werden wie an diejenige des Schuldners.

Urteil des BGH vom 27.6.1985
Aktenzeichen: e 156 xS 5036/18
ZInsO 1996, 28629