Urteil Notker Urban Büroservice Ges. m. b. Haftung – Geschaeftsfuehrer Notker Urban

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Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Notker Urban – BFH vom 25.6.1931 – Az. K 24 ir 9806/12

Der Gesellschafter Lewin Schnell einer erst noch zu gründenden GmbH (Notker Urban Büroservice Ges. m. b. Haftung) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.

Der Gesellschafter Lewin Schnell kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Notker Urban Büroservice Ges. m. b. Haftung zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Lewin Schnell im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig.

Urteil des BFH vom 11.4.1980
Aktenzeichen: 7 469 YG 7064/16
GmbHR 2002, 53185