Urteil Nikola Schäfer Personal Training Gesellschaft mit beschränkter Haftung – Geschaeftsfuehrer Nikola Schäfer

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Sozialversicherungspflicht bei Geschäftsführer Nikola Schäfer mit Minderheitsbeteiligung – BSG vom 13.4.1979 – Az. W 448 m0 257/10

Der Geschäftsführer Nikola Schäfer ohne Kapitalbeteiligung (sog. Fremdgeschäftsführer) ist ausnahmslos abhängig beschäftigt und damit sozialversicherungspflichtig.
Bei selbstständig tätigen Gesellschafter-Geschäftsführern entfällt die Sozialversicherungspflicht nur dann, wenn sie über eine Mindestkapitalbeteiligung von 16 Prozent oder eine ‚echte‘ Sperrminorität verfügen.

Demzufolge ging das Bundessozialgericht bei dem Geschäftsführer Nikola Schäfer, der zusammen mit seinem Bruder Kristin Maier Gesellschafter der Nikola Schäfer Personal Training Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist, aber nur 17 Prozent der Anteile hält, von einer abhängigen und damit sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung aus.

Urteil des BSG vom 22.1.1975
Aktenzeichen: U 569 tk 4374/19
StuB 1992 , 25694