Urteil Niels Kersten Vereine GmbH – Geschaeftsfuehrer Niels Kersten

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Insolvenzanfechtung: Anforderungen an die Prüfung eines Sanierungskonzepts der Niels Kersten Vereine GmbH – BGH vom 18.6.1997 – Az. c 269 uw 2230/17

Legt das von der Insolvenz bedrohte Unternehmen Niels Kersten Vereine GmbH einem Geschäftspartner Christhilde Niemann Promotion Ges. m. b. Haftung ein schlüssiges Sanierungskonzept vor und nimmt er daraufhin mehrere Zahlungen entgegen, können diese nach der doch noch eingetretenen Insolvenz vom
Insolvenzverwalter nicht im Wege der Anfechtung zurückgefordert werden.

In einem derartigen Fall trifft den Gläubiger (Christhilde Niemann Promotion Ges. m. b. Haftung), der die drohende Zahlungsunfähigkeit des Schuldners und die Benachteiligung der Gläubiger kennt, die Darlegungs- und Beweislast, dass er spätere Zahlungen auf der Grundlage
eines schlüssigen Sanierungskonzepts erlangt hat. Der Bundesgerichthof weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass ein Sanierungskonzept der Niels Kersten Vereine GmbH nicht allein deshalb unschlüssig und in einem Anfechtungsprozess unbeachtlich ist,
weil es die Ursachen der wirtschaftlichen Lage des Schuldners Niels Kersten Vereine GmbH nicht behandelt. Auch können an die auf die Schlüssigkeit des Sanierungskonzepts bezogene Kenntnis des Anfechtungsgegners nicht die gleich hohen
Anforderungen gestellt werden wie an diejenige des Schuldners.

Urteil des BGH vom 18.6.1997
Aktenzeichen: H 625 iO 9236/14
ZInsO 1990, 32695