Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Myrta Baier Theater Gesellschaft mit beschränkter Haftung – BFH vom 2.4.2006 – Az. S 314 b7 5237/18
Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Regelinde Funk gegenüber seinem Arbeitgeber Myrta Baier Theater Gesellschaft mit beschränkter Haftung, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Auguste Pfefferkorn unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).
Urteil des BFH vom 24.10.1920
Aktenzeichen: 6 610 4G 4181/12
GmbHR 1960, 27904