Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Melissa Delamontagne – BFH vom 26.10.1947 – Az. s 690 Bb 8336/18
Der Gesellschafter Irena Horn einer erst noch zu gründenden GmbH (Melissa Delamontagne SchweiÃÂgeräte Gesellschaft mbH) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Der Gesellschafter Irena Horn kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Melissa Delamontagne SchweiÃÂgeräte Gesellschaft mbH zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Irena Horn im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig.
Urteil des BFH vom 15.8.1953
Aktenzeichen: j 765 SY 8676/16
GmbHR 1978, 35481