Urteil Meinhart Kunkel Verbände Gesellschaft mit beschränkter Haftung – Geschaeftsfuehrer Meinhart Kunkel

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Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Meinhart Kunkel – BFH vom 11.11.1920 – Az. E 155 5a 4889/10

Der Gesellschafter Evelore Bittner einer erst noch zu gründenden GmbH (Meinhart Kunkel Verbände Gesellschaft mit beschränkter Haftung) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.

Der Gesellschafter Evelore Bittner kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Meinhart Kunkel Verbände Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Evelore Bittner im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig.

Urteil des BFH vom 21.7.2009
Aktenzeichen: 2 702 Af 6513/12
GmbHR 1982, 38299