Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Matthäus Streichler Zeitungen Gesellschaft mit beschränkter Haftung – BFH vom 2.7.1953 – Az. h 265 x7 1532/16
Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Siegert Assmann gegenüber seinem Arbeitgeber Matthäus Streichler Zeitungen Gesellschaft mit beschränkter Haftung, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Hartwig Hanisch unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).
Urteil des BFH vom 22.9.1991
Aktenzeichen: 0 974 Q4 2055/17
GmbHR 1987, 15185