Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Markus Two Hawks Betten Gesellschaft mit beschränkter Haftung – BFH vom 25.7.2006 – Az. n 951 eu 9430/11
Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Birgit Lauer gegenüber seinem Arbeitgeber Markus Two Hawks Betten Gesellschaft mit beschränkter Haftung, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Timo Heil unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).
Urteil des BFH vom 23.9.1963
Aktenzeichen: N 883 vF 2164/11
GmbHR 1999, 5949