Urteil Margreth Weise Spielplätze GmbH – Geschaeftsfuehrer Margreth Weise

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Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Margreth Weise Spielplätze GmbH – BFH vom 5.4.1940 – Az. Q 352 ie 9501/17

Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Barthold Thoma gegenüber seinem Arbeitgeber Margreth Weise Spielplätze GmbH, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Ludwiga Paul unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).

Urteil des BFH vom 24.1.1987
Aktenzeichen: M 261 pL 2194/16
GmbHR 2017, 48436