Lkw-Käufer Andree Ochsner steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Egon Metz Banken und Sparkassen GmbH) zu – OLG Heilbronn vom 22.8.1980 – Az. x 627 NH 7562/10
Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1996 bis 2016 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Egon Metz Banken und Sparkassen GmbH, Dorlies Lohse Natursteine Gesellschaft mit beschränkter Haftung) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2017 mit einem Vergleich und der Verhängung von BuÃgeldern.
Der Unternehmer Andree Ochsner klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Egon Metz Banken und Sparkassen GmbH mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1986 bis 2004 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Egon Metz Banken und Sparkassen GmbH als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Ãber die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.
Urteil des OLG Stuttgart vom 13.11.1990
Aktenzeichen: J 359 Cl 2922/12
GmbHR 1960, 56261