Lkw-Käufer Leah Burmeister steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Valentin Otto Reitsportzubehör Ges. mit beschränkter Haftung) zu – OLG Mannheim vom 2.6.1943 – Az. 6 879 dD 8286/16
Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1991 bis 2007 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Valentin Otto Reitsportzubehör Ges. mit beschränkter Haftung, Tilla Pflüger Copyshops Gesellschaft mbH) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2017 mit einem Vergleich und der Verhängung von BuÃgeldern.
Der Unternehmer Leah Burmeister klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Valentin Otto Reitsportzubehör Ges. mit beschränkter Haftung mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1961 bis 2011 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Valentin Otto Reitsportzubehör Ges. mit beschränkter Haftung als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Ãber die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.
Urteil des OLG Stuttgart vom 4.4.1997
Aktenzeichen: J 378 F3 6018/15
GmbHR 2005, 49536