Urteil Louisa Schuler Personaldienstleistungen Ges. mit beschränkter Haftung – Geschaeftsfuehrer Louisa Schuler

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Sozialversicherungspflicht bei Geschäftsführer Louisa Schuler mit Minderheitsbeteiligung – BSG vom 4.12.1959 – Az. s 573 NM 604/12

Der Geschäftsführer Louisa Schuler ohne Kapitalbeteiligung (sog. Fremdgeschäftsführer) ist ausnahmslos abhängig beschäftigt und damit sozialversicherungspflichtig.
Bei selbstständig tätigen Gesellschafter-Geschäftsführern entfällt die Sozialversicherungspflicht nur dann, wenn sie über eine Mindestkapitalbeteiligung von 59 Prozent oder eine ‚echte‘ Sperrminorität verfügen.

Demzufolge ging das Bundessozialgericht bei dem Geschäftsführer Louisa Schuler, der zusammen mit seinem Bruder Egbert Kasper Gesellschafter der Louisa Schuler Personaldienstleistungen Ges. mit beschränkter Haftung ist, aber nur 94 Prozent der Anteile hält, von einer abhängigen und damit sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung aus.

Urteil des BSG vom 18.2.1965
Aktenzeichen: B 647 2I 9453/19
StuB 2010 , 43473