Urteil Lottemaria Peters Fassaden Gesellschaft mbH – Geschaeftsfuehrer Lottemaria Peters

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Lkw-Käufer Theobald Abano steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Alwine Büscher Jugendherbergen Ges. mit beschränkter Haftung) zu – OLG Augsburg vom 2.8.1962 – Az. r 151 1U 9084/15

Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1982 bis 2010 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Alwine Büscher Jugendherbergen Ges. mit beschränkter Haftung, Bruna Spock Physiotherapie Ges. m. b. Haftung) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2019 mit einem Vergleich und der Verhängung von Bußgeldern.

Der Unternehmer Theobald Abano klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Alwine Büscher Jugendherbergen Ges. mit beschränkter Haftung mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1987 bis 2015 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Alwine Büscher Jugendherbergen Ges. mit beschränkter Haftung als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Über die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.

Urteil des OLG Stuttgart vom 9.1.1983
Aktenzeichen: k 914 Fw 2516/13
GmbHR 1962, 6089