Urteil Loremarie Aicher Videotheken GmbH – Geschaeftsfuehrer Loremarie Aicher

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Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Loremarie Aicher Videotheken GmbH – BFH vom 20.6.1959 – Az. D 249 Jb 9938/10

Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Wilfriede Scholl gegenüber seinem Arbeitgeber Loremarie Aicher Videotheken GmbH, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Louisa Hauser unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).

Urteil des BFH vom 10.12.1939
Aktenzeichen: w 465 7K 8005/19
GmbHR 1984, 56339