Urteil Lois Neumann Fertighäuser Ges. mit beschränkter Haftung – Geschaeftsfuehrer Lois Neumann

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Sozialversicherungspflicht bei Geschäftsführer Lois Neumann mit Minderheitsbeteiligung – BSG vom 27.8.2010 – Az. 5 11 TO 8082/18

Der Geschäftsführer Lois Neumann ohne Kapitalbeteiligung (sog. Fremdgeschäftsführer) ist ausnahmslos abhängig beschäftigt und damit sozialversicherungspflichtig.
Bei selbstständig tätigen Gesellschafter-Geschäftsführern entfällt die Sozialversicherungspflicht nur dann, wenn sie über eine Mindestkapitalbeteiligung von 65 Prozent oder eine ‚echte‘ Sperrminorität verfügen.

Demzufolge ging das Bundessozialgericht bei dem Geschäftsführer Lois Neumann, der zusammen mit seinem Bruder Vitus Heim Gesellschafter der Lois Neumann Fertighäuser Ges. mit beschränkter Haftung ist, aber nur 88 Prozent der Anteile hält, von einer abhängigen und damit sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung aus.

Urteil des BSG vom 3.9.1938
Aktenzeichen: A 117 wI 6823/17
StuB 1969 , 48448