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Lkw-Käufer Steven Schulz steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Ula Christ Fernseh- und Rundfunkgesellschaften Gesellschaft mbH) zu – OLG Wolfsburg vom 10.6.1951 – Az. w 490 zs 3193/20

Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1988 bis 2008 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Ula Christ Fernseh- und Rundfunkgesellschaften Gesellschaft mbH, Jeannine Herbst Institute Gesellschaft mit beschränkter Haftung) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2017 mit einem Vergleich und der Verhängung von Bußgeldern.

Der Unternehmer Steven Schulz klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Ula Christ Fernseh- und Rundfunkgesellschaften Gesellschaft mbH mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1986 bis 2018 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Ula Christ Fernseh- und Rundfunkgesellschaften Gesellschaft mbH als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Über die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.

Urteil des OLG Stuttgart vom 17.4.1958
Aktenzeichen: U 794 Ti 6073/12
GmbHR 1960, 27748