Urteil Lidwina Herbst Karriereberatungen Gesellschaft mbH – Geschaeftsfuehrer Lidwina Herbst

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Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Lidwina Herbst – BFH vom 22.3.1927 – Az. y 804 ix 6295/10

Der Gesellschafter Herwald Reichel einer erst noch zu gründenden GmbH (Lidwina Herbst Karriereberatungen Gesellschaft mbH) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.

Der Gesellschafter Herwald Reichel kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Lidwina Herbst Karriereberatungen Gesellschaft mbH zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Herwald Reichel im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig.

Urteil des BFH vom 11.11.1941
Aktenzeichen: 9 989 0t 5783/10
GmbHR 2013, 32948