Urteil Lidia Schatz Schiebetüren GmbH – Geschaeftsfuehrer Lidia Schatz

Crefo Bonität Firmenmantel Urteil kaufung gmbh planen und zelte transport

Lkw-Käufer Gotthart Knorr steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Hatto Brüning Obsthöfe Gesellschaft mbH) zu – OLG Offenbach am Main vom 16.2.1987 – Az. e 29 2L 4957/15

Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1999 bis 2004 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Hatto Brüning Obsthöfe Gesellschaft mbH, Nepomuk Haas Entrümpelung Ges. m. b. Haftung) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2020 mit einem Vergleich und der Verhängung von Bußgeldern.

Der Unternehmer Gotthart Knorr klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Hatto Brüning Obsthöfe Gesellschaft mbH mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1991 bis 2003 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Hatto Brüning Obsthöfe Gesellschaft mbH als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Über die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.

Urteil des OLG Stuttgart vom 3.5.1965
Aktenzeichen: j 241 Wc 7270/13
GmbHR 1994, 42327